Über uns

Hier stellen wir dir unser kompetentes Fahrschulteam vor und zeigen dir die hochwertigen Fahrzeuge, welche dich in Zukunft bei uns erwarten.

UNSERE STARKEN PARTNER ...

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Unsere Fahrlehrer…

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Max Mustermann

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Max Mustermann

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Max Mustermann

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…und unsere Partner

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Unser Leitbild

Wer wir sind

Die Fahrschule Frank Dopf GmbH wurde 2025 als Ableger der schon seit 2012 bestehenden und mittlerweile an 10 Standorten im Raum Karlsruhe und Umgebung vertretenen Fahrschule Frank Dopf gegründet. Die Dienstleistung der Fahrschule Frank Dopf GmbH grenzt sich klar vom Einzelunternehmen Fahrschule Frank Dopf ab, da bei uns das Hauptaugenmerk auf der Aus- und Weiterbildung von LKW- und Bus-Fahrschülern inkl. der beschleunigten Grundqualifikation in beiden Bereichen liegt. Als besonderes Highlight werden Schnellkurse angeboten. Zur Zielgruppe der Fahrschule Frank Dopf GmbH gehören vor allem gewerbliche Fahrer und jene die es werden wollen. Durch eine erstklassige Qualität, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, einen hohen Erfahrungsschatz sowie einen überdurchschnittlichen und in der Region einzigartigen Service entstand so ein hoher Kundennutzen und eine sinnvolle Erweiterung, auch im Bereich der Berufskraftfahrer.
 
Geschäftssitz und Verwaltungsstandort der Fahrschule Frank Dopf GmbH ist Rüppurrer Straße 50, 76137 Karlsruhe. Unsere Ausbildungsräumlichkeiten befinden sich in der Wilhelm-Leuschner-Straße 45 in 76189 Karlsruhe. Unsere Tätigkeitsregion ist Karlsruhe und die nähere Umgebung.
 
Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern.
 
Dabei ist das folgende Verkehrsverhalten unserer Kunden Ziel unserer Ausbildung:
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um ein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
  • Wissen über die Auswirkung von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
 

Unsere Grundsätze

Kundenverständnis
Unsere Kunden sind Privatpersonen, Teilnehmer und Betriebe, die als potentielle Arbeitgeber in Frage kommen können sowie die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Außerdem sind unsere Kunden jene, die später als Arbeitnehmer in der Berufskraftfahrer-Branche angestellt werden wollen.
 
Personal
Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Unterricht und Verwaltung ein. Für das Personal wird eine laufende fachliche und pädagogische Fortbildung durchgeführt.
 
Räumliche und sächliche Ausstattung
Die Lehrräume (Unterrichtsräume) entsprechen nach Art und Ausstattung modernen erwachsenen-pädagogischen und fachlichen Kriterien und sind den Zielgruppen angepasst. Die genutzten Lehr- und Sozialräume und die sanitären Einrichtungen entsprechen den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
 
Bildungsangebot
Potentielle Lehrgangsteilnehmer erhalten von uns eindeutige Aussagen zur geforderten Eingangsqualifikation und den Lernvoraussetzungen. Sie werden von uns ausführlich persönlich beraten, um ein teilnehmerorientiertes und sachgerechtes Lernen zu ermöglichen. Bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung werden aktuelle Arbeitsmarkt- und berufliche Qualifikationsanforderungen berücksichtigt sowie Praxisorientierung gewährleistet.
 
Das Lehr- und Lernmaterial entspricht den fachdidaktischen Anforderungen und Standards. Allen Angeboten liegt ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde. Die Veranstaltungen sind auf Methodenvielfalt ausgerichtet. Erwachsenengerechte Lern- und Erfolgskontrollen sichern den Unterrichtserfolg.
Bei der Entwicklung unserer Bildungsangebote nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.
 
Ständige Verbesserung
Im Rahmen unseres QM-Systems werden Eingaben interner wie externer Art durch Mitarbeiter, Teilnehmer und Betriebe sowie Erkenntnisse aus der Rückbetrachtung von Ausbildungen und Maßnahmen bewertet und zur kontinuierlichen Verbesserung genutzt.

Häufig gestellte Fragen

Wir lieben Transparenz. Hier findest du die Fragen, die uns Kunden häufig stellen.

Was brauche ich für die Anmeldung an der Fahrschule?

Zur Anmeldung solltest Du am besten bei uns vorbeikommen. Du bekommst dann den amtlichen Führerscheinantrag von uns. Für die Beantragung des Führerscheins benötigst Du:
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfoto (Biometrisch: Keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 34×45 mm)
  • einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ (nennt sich auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Bei BF17: eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Bei der Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung benötigst Du lediglich 2 Passfotos

Wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?

Du kannst Dich 5 -6 Monate vor Erreichen des Mindestalters bei uns anmelden.

Wo mache ich den Sehtest?

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt (der Sehtest sollte nicht älter als 6 Monate sein).

Wo und wann mache ich den "Erste-Hilfe-Kurs" ?

In der Regel werden die Kurse jedes Wochenende angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst Du bei uns.

Wie oft muss ich den Theorie-Unterricht besuchen?

Die Grund-Theoriestunden umfassen 12 Doppelstunden. Dies gilt für alle Führerscheine.
Der Zusatzunterricht für die Klassen A/A1 beträgt 4 Dpppelstunden und für die Klassen B/L/M/S 2 Doppelstunden

Wann kann ich an der Theorieprüfung teilnehmen?

Frühestens 3 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Kann ich die Theorieprüfung wiederholen?

Du darfst die Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.

Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung hochstens haben?

Für die Klassen B, A1 und A2 darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, bei der Mofa-Prüfbescheinigung höchstens 7 Fehlerpunkte.

Wann kann ich frühestens die praktische Prüfung machen?

Frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

Du darfst die praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du erneut nicht bestehen, kannst Du wieder frühestens nach 14 Tagen wiederholen.

Wann endet die Probezeit?

Nach 2 Jahren, sofern Du während dieser Zeit keine Auffälligkeiten zeigst.

Was passiert mit der Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werden?

Du musst an einem Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer teilnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Nimmst Du am Aufbauseminar nicht teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dein Weg...

In 3 Schritten zu deinem Führerschein in Karlsruhe

01.

Bei uns in
2 Minuten Anmelden

Melde dich einfach in 2 Minuten bei uns direkt online an.

02.

Wir zeigen dir
den einfachen Weg

Du durchläufst mit uns die Farschule in Theoriestunden und in der Praxis. Unsere erfahrenen Fahrlehrer/innen begleiten dich bei jedem Schritt und zeigen dir alles, was du benötigst.

03.

Du bestehst
deine Prüfung

Unsere Fahrlehrer begleiten dich bis zur Prüfung und du bestehst erfolgreich die Theorie- und Praxis-Prüfung.